Begriffe

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31. Mai 2010

Die wichtigsten Begrifflichkeiten im Strafverfahren

Wer ist Beschuldige/r?

Beschuldige/r ist gegen den der Anfangsverdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. Die Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) und im Nebenstrafrecht (z.B. Waffengesetz (WaffG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Abgabenordnung (AO)) geregelt.

Im unterschied zum Zeugen, hat der Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht über das er auch entsprechend verständlich vor dem Vernehmungsbeginn zu belehren ist.

Wer ist Betroffene/r?

Betroffene/r ist, gegen den der Verdacht besteht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Ordnungswidrigkeiten sind dogmatisch betrachtet keine Straftaten. Ordnungswidrigkeiten werden mittels Bußgeldern geahndet, wie z.B. wegen Geschwindigkeitsübersch.

Angeschuldigte/r

Der Beschuldigte wird Angeschuldigter genannt, sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, das Gericht aber die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hat. Diese Verfahrensstadium nennt sich Zwischenverfahren.

Angeklagte/r

Nachdem das Gericht dieAnklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat ist das Hauptverfahren eröffnet. Im Hauptverfahren wird aus dem Angeschuldigten ein/e Angeklagte/r.

Jugendstrafrecht/ Jugendstrafverfahren

Mehr speziell zum Jugendstrafverfahren auf dem Blog jugendstrafrecht.wordpress.com

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